Diese Vereinbarung wird zwischen dem Hochzeitsfotografen Florian Effelsberg, nachfolgend „Fotograf“, und dem Kunden, nachfolgend „Kunde“, geschlossen.
Der Fotograf erbringt die im individuell geschlossenen Vertrag vereinbarten fotografischen Dienstleistungen im Rahmen der Hochzeit des Kunden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag. Die nachfolgende Aufzählung dient der allgemeinen Beschreibung der Tätigkeit des Fotografen und stellt keine abschließende Leistungszusage dar.
Hierzu gehören insbesondere:
Zusätzliche Leistungen (z. B. Fotobücher, Zusatzstunden, Reisekosten) sind nicht Bestandteil des Grundvertrags und werden gesondert vereinbart und berechnet.
Der vereinbarte Preis ergibt sich aus dem individuellen Vertrag und umfasst die dort genannten Leistungen.
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu leisten. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor dem Hochzeitstermin fällig.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, mit der Ausführung der Leistungen zu beginnen, solange die vereinbarten Zahlungen nicht vollständig eingegangen sind.
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag, bleibt der Anspruch des Fotografen auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Der Fotograf muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung seiner Arbeitsleistung anrechnen lassen.
Zur Vereinfachung der Abrechnung vereinbaren die Parteien folgende pauschalierte Vergütungsansprüche, wobei dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet ist, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:
Eine bereits geleistete Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung wird auf den jeweiligen Vergütungsanspruch angerechnet.
Eine Umbuchung des Hochzeitstermins ist nur nach vorheriger Absprache möglich und setzt die Verfügbarkeit des Fotografen am neuen Termin voraus. Ist der Fotograf am gewünschten Ersatztermin nicht verfügbar, gilt die Terminverschiebung als Kündigung des Vertrags durch den Kunden mit den entsprechenden Rechtsfolgen gemäß § 648 BGB.
Etwaige durch die Umbuchung entstehende Mehrkosten (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten, Paketänderungen) trägt der Kunde.
Der Fotograf bleibt Urheber sämtlicher erstellter Bilder. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der Fotos (z. B. Ausdrucke, Fotobücher, Social Media). Eine kommerzielle Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig.
Der Fotograf ist berechtigt, ausgewählte Bilder zu eigenen Werbezwecken (z. B. Website, Portfolio, soziale Medien) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
Die Fotos werden spätestens 10 Wochen nach der Hochzeit in dem vereinbarten Format zur Verfügung gestellt.
Sofern eine Online-Galerie genutzt wird, bleibt diese für einen Zeitraum von mindestens 12 Monate nach Bereitstellung verfügbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Galerie deaktiviert werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung besteht nicht.
Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddaten nach ordnungsgemäßer Übergabe übernimmt der Fotograf keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Daten eigenständig zu sichern.
Der Fotograf bemüht sich, technische Ausfälle zu vermeiden, kann diese jedoch nicht vollständig ausschließen. Für technische Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, übernimmt der Fotograf keine Haftung.
Der Fotograf haftet nicht für Beeinträchtigungen durch Dritte (z. B. Gäste, Dienstleister, Veranstaltungsorte), die den Ablauf oder die Durchführung der Fotografie beeinflussen.
Der Kunde stellt sicher, dass der Fotograf freien Zugang zu allen relevanten Orten erhält und sich während der Veranstaltung ungehindert bewegen kann.
Der Kunde informiert die Gäste darüber, dass im Rahmen der Veranstaltung fotografiert wird. Eine rechtliche Verantwortung für individuelle Widersprüche einzelner Gäste übernimmt der Fotograf nicht.
Personenbezogene Daten werden vom Fotografen ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Die Bilddaten werden für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Lieferung gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder der Kunde ausdrücklich eine längere Speicherung wünscht.
Findet die Hochzeit außerhalb eines Umkreises von 50 km statt, trägt der Kunde die anfallenden Reise- und ggf. Übernachtungskosten. Diese werden im Vertrag vorab transparent ausgewiesen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann oder kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes, ist Gerichtsstand Freiburg im Breisgau.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.